Parken in Mayen: In den Tiefgaragen ganztägig für maximal 4 Euro möglich –
Flächen für Anwohnerparken im Innenstadtbereich wieder ausgeweitet
Mayen hat seit Anfang Oktober ein neues Konzept rund um
das Thema Parken erhalten: Die Mayener Kernstadt ist in
drei Bewirtschaftungszonen eingeteilt.
Besonders in Bezug auf die Parkzeiten ist es seit Einführung
des Konzeptes zu Nachfragen gekommen. Hier entstand
fälschlicherweise der Eindruck, dass in der Innenstadt nur
max. 2 Stunden geparkt werden kann. Das ist falsch: In den
beiden Parkgaragen kann ganztägig geparkt werden und auf
den beiden Parkplätzen „Im Hombrich“ und im Keutel gilt
eine Höchstparkdauer von 4 Stunden.
Wer in direkter Innenstadtnähe also länger als 4 Stunden
parken möchte, kann in einer der beiden Parkgaragen sein
Auto abstellen. Dort gibt es keine Höchstparkdauer und man
zahlt maximal 4 Euro für den gesamten Tag. Die Ausfahrt ist
24 Stunden möglich.
„Wir haben auch schon zahlreiche Parkstände verbreitert um
den Komfort zu erhöhen“, erklärt Oberbürgermeister
Wolfgang Treis. Die Beleuchtung der Burg- und Citygarage
soll noch verbessert werden.
Wer bis zu vier Stunden in der Innenstadt bleiben möchte,
kann auf den Parkplätzen „Im Hombrich“ und im Keutel
parken, ebenso lange ist die Höchstparkdauer in der
Bewirtschaftungszone 2. Also zum Beispiel auf den „Ringen“
– dem Habsburgring und Boemundring rund um die
Innenstadt.
Auf den übrigens Parkflächen in der Bewirtschaftungszone 1
– also innerhalb des Stadtrings – kann man grundsätzlich bis
zu zwei Stunden parken. Wer nur schnell eine Besorgung
erledigen möchte, kann bis zu 20 Minuten kostenfrei parken:
Dazu einfach die „Brötchentaste“ am Parkautomat bedienen!
„Einige wenige Parkautomaten sind noch nicht mit einer
Brötchentaste ausgestattet, das wird noch zeitnah
nachgeholt“, verspricht Oberbürgermeister Wolfgang Treis.
Gemäß dem Ratsbeschluss vom 7. Dezember stehen nun
auch den Anwohnern der Zone 1 wieder zahlreiche
Parkflächen in direkter Nähe zu ihren Häusern und
Wohnungen zur Verfügung.
Die übrigen Parkstände, die besonders zentrumsnah liegen,
sollen für die Kunden des Einzelhandels freigehalten und
von Anwohnern nur in den Abendstunden ab 17 Uhr sowie
morgens bis 9 Uhr und samstags ab 14 Uhr sowie sonntags
genutzt werden.
„Wir werden noch alle Bürgerinnen und Bürger mit
Anwohnerparkausweis für dieses Gebiet im Detail mit einem
Anschreiben informieren“, verspricht Oberbürgermeister
Wolfgang Treis.
Die Beschilderung wird umgehend angepasst, sodass die
Anwohner wieder in unmittelbarer Nähe zu ihren Häusern
und Wohnungen parken können.
Die detaillierten Pläne zu den verschiedenen Parkzonen
mitsamt der Regelungen zum Anwohnerparken stehen auch
unter www.mayen.de zur Verfügung.
Grafiken: Stadt Mayen
Pressemitteilung der Stadt Mayen Nr. 755 2016 vom 09.12.2016